AGG-Prüfung

Falsche Formulierungen könnten teuer werden!

Eine Formulierung in Form von einem Wort oder einer Wortkombination, die nicht konforme Aussagen darstellen und damit gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen, können nicht nur ärgerlich sein, sondern unter Umständen auch teuer werden.

 

Mit dem AGG, umgangssprachlich Anti-Diskriminierungsgesetz genannt, will der Gesetzgeber folgendes Ziel erreichen:

 

§1 Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

 

Als Menschen, insbesondere auch Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen, schützt uns dieses Gesetz. Für die Umsetzung sind wir mitverantwortlich als Teil des geregelten Miteinanders in unserem Land. Damit Sie als Arbeitgeber*in nicht dagegen verstoßen und abgemahnt werden, prüfen wir jeden Stellenanzeigen-Text akribisch auf nicht konforme Inhalte.

 

Denn ein Fehler ist schnell passiert, weil ein Wort, das für einen selbst keine Diskriminierung darstellt aber im Anzeigentext bestimmte Bewerber*innengruppen ausschließt, zur Abmahnung führen kann.

 

Mittlerweile gibt es Rechtsanwälte und Privatpersonen, die gezielt Stellenanzeigen nach diesen Fehlern durchsuchen, um dann Abmahnungen zu verschicken. Ein finanzieller Vergleich bei berechtigter Abmahnung kann dann für das Unternehmen unter Umständen die Zahlung von mehreren Monatsgehältern an den Abmahnenden bedeuten.

 

Lassen Sie sich von uns auch hier unterstützen und nutzen Sie unsere AGG-Prüfung, um Ihre Stellenausschreibungen vor dem AGG rechtssicher zu machen.

 

Lektorat + AGG-Prüfung

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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Quelle: Antidiskriminierungsstelle

 


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